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Was ändert sich 2012 im Versicherungsbereich?

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Der Beitragssatz in gesetzlichen Rentenversicherung wurde auf 19,6 % gesenkt (von 19,9%).
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG: Grenze bis zu deren Betrag Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen sind)
steigt in den alten Bundesländern von 66.000 auf 67.200 EUR im Jahr.
In den neuen Bundesländern wird es keine Erhöhung der BBG geben.
Im Osten liegt die BBG bei 57.600 EUR jährlich.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsverdienstgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung  wurde von  3.712,50 EUR (2011)  auf 3.825,00 EUR (entspricht 45.900 EUR jährlich) erhöht.

Die Versicherungspflichtgrenze (Arbeitnehmer mit einem höheren Jahresbruttoeinkommmen in die private Krankenversicherung wechseln)  steigt 2012  auf 4.237,50 bzw. 50.850 EUR (2011:  monatlich 4.125 bzw. jährlich 49.500 EUR).

Senkung des Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung

Der Garantiezins für klassische private Renten- und Lebensversicherungen wurde von 2,25 auf 1,75 % gesenkt.
Die Senkung gilt für alle Neuverträge ab 2012 – davor angeschlossnene Verträge sind davon nicht betroffen.


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